Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat bei der Volkswagen Group Services GmbH oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden.

Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.

Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der Volkswagen Group Services GmbH beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices  prüfen alle Meldungen auf potentielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.

Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentralen Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

* Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Weitere Informationen zu den Verfahrensgrundsätzen des Volkswagen Konzernbeschwerdeverfahrens finden Sie hier.

Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das eine Dienstleistung der Volkswagen Group Services GmbH betrifft?

Bitte wenden Sie sich bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen  der Volkswagen Group Services GmbH an info@volkswagen-groupservices.com

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.

Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern.

24/7 Hotline

Sie können Meldungen rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben: +800 444 46300*.

Sollte Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, können Sie zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer nutzen: +49 5361 946300.

* In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline. Bitte nutzen Sie in diesem Fall die kostenpflichtige Telefonnummer oder die länderspezifische Telefonnummer.

Länderspezifische Telefonnummern

  • Brazil 0800-5912743 (Toll Free Number) 021-23911381 (Local Number)
  • Mexico 001-800-4610242 (Toll Free Number) 0155-71000355 (Local Number)
  • Slovak Republic 0800-002576 (Toll Free Number) 02-33325602 (Local Number)
  • USA 833-6571574 (Toll Free Number) ) 908-2198092 (Local Number)
  • South Africa 0800-99483 (Toll Free Number) 021-1003533 (Local Number)
  • Malaysia 1-800-819523 (Toll Free Number) 0154-600099 (Local Number)
  • Argentina 0800-6662992 (Toll Free Number) 011-52528632 (Local Number)
Online Meldekanal

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform in unterschiedlichen Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt.

Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Aufklärungs-Office ebenso in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren.

Ombudsleute

Der Volkswagen Konzern hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgebern – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.

Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Information unter dem folgenden Link: http://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/

E-Mail

Sie können das zentrale Aufklärungs-Office über die folgende E-Mail Adresse erreichen: io@volkswagen.de

Postadresse / persönliche Hinweisabgabe

Postanschrift:  Zentrales Aufklärungs-Office
                              Postfach 1717
                              38436 Wolfsburg
                              Deutschland                     

Persönlich: Bitte vereinbaren Sie Termine vorab über io@volkswagen.de.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen einen lokalen Ansprechpartner?

Fragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Hinweisgebersystems können Sie ebenfalls an das zuständige Aufklärungs-Office richten.

Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung befragt worden sind, haben Sie die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängiger Stelle eine Rückmeldung zu geben.

Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an unseren Compliance Officer per E-Mail unter compliance@volkswagen-groupservices.com wenden.

 

Externer Meldekanal in Deutschland

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat eine Behörde benannt, die auch Berichte über Fehlverhalten als externer Meldekanal entgegennehmen. Der externe Meldekanal ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de).

 

Mehr Informationen & Downloads

Die Verhaltensgrundsätze des Volkswagen Konzerns

Die Verhaltensgrundsätze – auch „Unser Code“ genannt – sind ein konzernweit für alle Beschäftigten gültiger Leitfaden. Er soll den Umgang mit bestehenden Regeln im Unternehmen erleichtern und Beschäftigten Orientierung, Hilfe und Rat bei ihren täglichen Aufgaben und Entscheidungen bieten. Im Fokus steht dabei die Verantwortung jedes Einzelnen für Compliance.

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Code of Conduct für Geschäfts­partner

Der Code of Conduct für die Geschäftspartner des Volkswagen Konzerns fasst zusammen, welche Erwartungen an Geschäftspartner gestellt werden.

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Anti-Korruption

Korruption hat bei Volkswagen keinen Platz. Das hat der Konzern in seinen Verhaltensgrundsätzen (Unser Code) fest verankert. Hierzu gehört auch der untenstehende Leitfaden zum Thema Anti-Korruption.

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Das Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns

Das Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns ist für Hinweise auf schwere Regel- und Rechtsverstöße von konzernangehörigen Mitarbeitern zuständig. Auch Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Dritte haben bei konkreten Anhaltspunkten für Regelverstöße die Möglichkeit, Hinweise rund um die Uhr über verschiedene Meldekanäle abzugeben.

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Menschenrechte

Die Volkswagen Group Services GmbH bekennt sich umfassend zu seiner unternehmerischen Menschenrechts-Verantwortung. Wir orientieren uns dabei maßgeblich an den UN Leitprinzipien für „Wirtschaft und Menschenrechte“, die sich inhaltlich insbesondere auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die ILO Kernarbeitsnormen beziehen.

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