Bitte buchen Sie einen Termin per E-Mail vor Ihrem Besuch: io@volkswagen.de.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln, sowie der in „Unser Code“ und dem „Code of Conduct für Geschäftspartner“ niedergelegten Grundsätze hat in der Volkswagen Group Services GmbH oberste Priorität. Es ist wichtig, von möglichem Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Lieferanten zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungsoffice damit beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem in unserem Namen zu betreiben. Basierend auf dem Grundsatz der Verfahrensgerechtigkeit garantiert das Hinweisgebersystem den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und Mitarbeiter, die an der Untersuchung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Betrifft Ihre Meldung mögliche schwerwiegende Menschenrechts- und/oder Umweltverstöße von Zulieferern, informiert das Zentrale Aufklärungsoffice die zuständigen Abteilungen, die die Angelegenheit entsprechend bearbeiten.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Verfahrensgrundsätzen und Prozessen des Volkswagen Hinweisgebersystems.
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Volkswagen AG – Zentrales Aufklärungs-Office
Brieffach 1717
Berliner Ring 2
38436 Wolfsburg
Bitte nennen Sie den Organisationscode 12 22 03.
Deutschland: 0800 1818 952
Österreich: 0800 909 683
Schweiz: 080 000 5691
Alle Telefonnummern für das Hinweisgebersystem der Volkswagen Group (PDF) weltweit.
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Fragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Hinweisgebersystems können Sie ebenfalls an das zuständige Aufklärungs-Office richten.
Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung befragt worden sind, haben Sie die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängiger Stelle eine Rückmeldung zu geben.
Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an unseren Compliance Officer per E-Mail unter compliance@volkswagen-groupservices.com wenden.