Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln, sowie der in „Unser Code“ und dem „Code of Conduct für Geschäftspartner“ niedergelegten Grundsätze hat in der Volkswagen Group Services GmbH oberste Priorität.  Es ist wichtig, von möglichem Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Lieferanten zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungsoffice damit beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem in unserem Namen zu betreiben. Basierend auf dem Grundsatz der Verfahrensgerechtigkeit garantiert das Hinweisgebersystem den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und Mitarbeiter, die an der Untersuchung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Betrifft Ihre Meldung mögliche schwerwiegende Menschenrechts- und/oder Umweltverstöße von Zulieferern, informiert das Zentrale Aufklärungsoffice die zuständigen Abteilungen, die die Angelegenheit entsprechend bearbeiten. ​

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Verfahrensgrundsätzen und Prozessen des Volkswagen Hinweisgebersystems. 

Meldung an unser Hinweisgebersystem

Persönlich

Bitte buchen Sie einen Termin per E-Mail vor Ihrem Besuch: io@volkswagen.de.

Schriftlich

Volkswagen AG – Zentrales Aufklärungs-Office 

Brieffach 1717 

Berliner Ring 2 

38436 Wolfsburg ​

E-Mail
Online Meldkanal
Sprachnachrichten

Bitte nennen Sie den Organisationscode 12 22 03.

Deutschland: 0800 1818 952

Österreich: 0800 909 683

Schweiz: 080 000 5691

Alle Telefonnummern für das Hinweisgebersystem der Volkswagen Group (PDF) weltweit.

Ombudsleute
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
App

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen einen lokalen Ansprechpartner?

Fragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Hinweisgebersystems können Sie ebenfalls an das zuständige Aufklärungs-Office richten.

Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung befragt worden sind, haben Sie die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängiger Stelle eine Rückmeldung zu geben.

Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an unseren Compliance Officer per E-Mail unter compliance@volkswagen-groupservices.com wenden.

 

Mehr Informationen & Downloads

Die Verhaltensgrundsätze des Volkswagen Konzerns

Die Verhaltensgrundsätze – auch „Unser Code“ genannt – sind ein konzernweit für alle Beschäftigten gültiger Leitfaden. Er soll den Umgang mit bestehenden Regeln im Unternehmen erleichtern und Beschäftigten Orientierung, Hilfe und Rat bei ihren täglichen Aufgaben und Entscheidungen bieten. Im Fokus steht dabei die Verantwortung jedes Einzelnen für Compliance.

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Code of Conduct für Geschäfts­partner

Der Code of Conduct für die Geschäftspartner des Volkswagen Konzerns fasst zusammen, welche Erwartungen an Geschäftspartner gestellt werden.

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Anti-Korruption

Korruption hat bei Volkswagen keinen Platz. Das hat der Konzern in seinen Verhaltensgrundsätzen (Unser Code) fest verankert. Hierzu gehört auch der untenstehende Leitfaden zum Thema Anti-Korruption.

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Das Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns

Das Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns ist für Hinweise auf schwere Regel- und Rechtsverstöße von konzernangehörigen Mitarbeitern zuständig. Auch Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Dritte haben bei konkreten Anhaltspunkten für Regelverstöße die Möglichkeit, Hinweise rund um die Uhr über verschiedene Meldekanäle abzugeben.

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Menschenrechte

Die Volkswagen Group Services GmbH bekennt sich umfassend zu seiner unternehmerischen Menschenrechts-Verantwortung. Wir orientieren uns dabei maßgeblich an den UN Leitprinzipien für „Wirtschaft und Menschenrechte“, die sich inhaltlich insbesondere auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die ILO Kernarbeitsnormen beziehen.

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