Die Achtung von Menschenrechten ist für den Volkswagen Konzern ein zentrales Anliegen. Wir sind der Überzeugung, dass nachhaltiges Wirtschaften nur durch ethisches und integres Handeln möglich ist. Im Rahmen unserer unternehmerischen Tätigkeit bekennen wir uns umfassend zu unserer Menschenrechtsverantwortung. Diese haben die Konzernleitung und der Europäische- und Weltkonzernbetriebsrat in der gemeinsamen Erklärung des Volkswagen Konzerns zu sozialen Rechten, industriellen Beziehungen und zu Wirtschaft und Menschenrechten, kurz Sozialcharta, festgeschrieben.
Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu zentralen internationalen Übereinkommen und Erklärungen, insbesondere der Internationalen Menschenrechtscharta sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Wir richten unsere unternehmerische Tätigkeit an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Global Compact) aus, welche entscheidende Pfeiler für unser Handeln bilden.
Als global agierendes Unternehmen steht der Volkswagen Konzern für individuelle Freiheit, faire Arbeitsbedingungen, offenen Welthandel, wirtschaftliche Entwicklung und friedliches Zusammenleben. Bei unseren weltweiten Geschäftsaktivitäten achten wir darauf, dass unsere Werte gelebt und unsere Standards eingehalten werden. Das gleiche erwarten wir von unseren Geschäftspartnern.
Die Volkswagen AG hat als erstes der im Deutschen Aktienindex notierten Unternehmen schon im August 2022 die unabhängige Funktion einer Menschenrechtsbeauftragten eingesetzt. Diese dient als erste Ansprechpartnerin für alle menschenrechtsbezogenen Belange vonseiten Behörden, Politik und Gesellschaft.
Eine wesentliche Aufgabe der Menschenrechtsbeauftragten ist es, die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu überwachen und risikobasiert Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Sie nimmt damit die gesetzlich in § 4 Abs. 3 LkSG vorgesehenen Aufgaben wahr.
Unsere Stakeholder erwarten von uns zu Recht eine Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Menschenrechte. Der Einsatz einer Menschenrechtsbeauftragten ist daher ein klares Signal, dass Menschenrechte für Volkswagen eine besondere Bedeutung haben. Die umfassenden Kompetenzen der Menschenrechtsbeauftragten gehen dabei deutlich über unsere rechtlichen Verpflichtungen hinaus.
Zur Vermeidung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken schreibt das LkSG die Beachtung bestimmter Sorgfaltspflichten in Unternehmen vor. Zu diesen Pflichten gehören u.a. die Durchführung von Risikoanalysen, die Verankerung von Präventionsmaßnahmen, das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen sowie die Errichtung eines Beschwerdemechanismus. Maßnahmen müssen kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft und dokumentiert werden.
Die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten bezieht sich sowohl auf den eigenen Geschäftsbereich des Volkswagen Konzerns als auch auf seine Lieferkette. Die Lieferkette mit unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern des Volkswagen Konzerns ist dabei aufgrund der Vielfalt seiner Produkte komplex und global weit verzweigt.
Bei Volkswagen sind konzernweit klare Verantwortlichkeiten im Rahmen des “Drei-Linien-Modells” als Ordnungsrahmen für ein ganzheitliches Governance, Risk und Compliance Management System zur Steuerung der Unternehmensrisiken etabliert.
Die erste Linie besteht aus Fach- und Funktionalbereichen, die das operative Tagesgeschäft verantworten. Sie begegnen in ihrer operativen Tätigkeit Risiken, auch für die Schutzgüter des LkSG, die sie frühzeitig erkennen, analysieren und durch geeignete Präventionsmaßnahmen aktiv steuern. Relevante Fachbereiche für die Sicherstellung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten i.S.d. LkSG sind im eigenen Geschäftsbereich vor allem die Bereiche HR, Unternehmenssicherheit und Flächenmanagement sowie für den Bereich der Zulieferer die Beschaffung.
Die zweite Linie besteht aus dem beratenden Fachbereich. Das ist in Bezug auf die LkSG-Schutzgüter auf Gesellschaftsebene der Bereich „Recht, Risikomanagement und Compliance“. Diesem beratenden Fachbereich obliegt im Schwerpunkt die Sicherstellung einer regelgerechten Prozesseinhaltung sowie die Beratung und die Unterstützung der operativen Bereiche bei deren Risikomanagement.
Die dritte Linie bildet die für die Volkwagen Group Services tätig werdende Revision der Volkwagen AG als allumfassende, unabhängige Prüfungsinstanz.
Die Menschenrechtsbeauftragte nimmt im Schwerpunkt die gesetzlich in § 4 Abs. 3 LkSG vorgesehenen Aufgaben wahr. Sie überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements der ersten und zweiten Linie und führt risikobasiert Kontrollmaßnahmen durch.
Wir bei Volkswagen gehen Hinweisen gezielt nach:
Potentielle menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich, durch direkte und indirekte Lieferanten oder weitere Geschäftspartner können jederzeit an das Zentrale Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken, wenn sich der Anfangsverdacht bestätigt hat.
Weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Volkswagen Konzerns sind hier einsehbar.
Weiterführende Richtlinien und Dokumente finden Sie unter folgenden Links: